Gesetz über die Bestätigung der allgemeinen Anwendbarkeit von Tarifverträgen (56/2001) Ein Tarifvertrag kann vom Rat für die Ratifizierung der Gültigkeit von Tarifverträgen als allgemeinverbindlich bestätigt werden. Allgemein verbindliche Tarifverträge sind in ihren jeweiligen Branchen auch für nicht verbundene Arbeitgeber verbindlich, d. h. arbeitgeberhaft, die keiner Arbeitgeberorganisation angehören. Jede Klausel in einem Arbeitsvertrag, die gegen die entsprechende Bestimmung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag verstößt, ist nichtig. Das Arbeitsrecht legt den Rahmen für die Regelung der Beschäftigungsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt fest. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen schließen öffentliche und private Tarifverträge ab, in denen die Beschäftigungsbedingungen detaillierter als das Gesetz festgelegt sind. In Finnland gibt es etwa 160 allgemeinverbindliche Tarifverträge. Die genaue Menge kann leicht variieren. Wenn ein Arbeitgeber wissen will, welchen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag er anwendet, hängt die Antwort in der Regel von dem Sektor (Industrie) ab, in dem das Arbeitgeberunternehmen tätig ist. Die Branche eines Arbeitgeberunternehmens wird mit dem Anwendungsbereich eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags verglichen.

Die Arbeitsaufsichtsbehörden und die Sozialpartner können helfen, den richtigen Tarifvertrag zu finden. Neben Tarifverträgen können sich die zentralen Arbeitsmarktorganisationen auf andere Fragen des Arbeitslebens einigen. Wie solche Vereinbarungen neben Tarifverträgen eingehalten werden sollen, ist in jedem Tarifvertrag festgelegt. “lokale Vereinbarung” bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung über bestimmte Beschäftigungsbedingungen schließen können. Tarifverträge können Beschränkungen für lokale Vereinbarungen auferlegen; vor Abschluss einer lokalen Vereinbarung müssen ein ordnungsgemäßes Verfahren gewährleistet sein.