Einführung | Vereinigungsfreiheit | Organisationsrechte | Tarifverhandlungen | Bestimmen der Mitgliederzahlen der Union | Kommunikationskanäle | Streitigkeiten | Arbeitskampf | Laufzeit des Vertrags und Kündigung | Änderungen | Nachtrag Die Kommission hatte den Vorschlag im Mai 2018 als Teil des Vorschlags “Europa in Bewegung III” für eine sichere, saubere und effiziente Mobilität vorgelegt. Durch die neuen europäischen Vorschriften können jährlich schätzungsweise 102 Millionen Arbeitsstunden für die Verwaltung von Papierdokumenten eingespart werden, was bis 2040 Einsparungen in Höhe von 20 bis 27 Mrd. EUR bedeuten dürfte. Das Abkommen wird den Verwaltungsaufwand für den Verkehrssektor verringern und den digitalen Informationsfluss erleichtern, wodurch der Güterverkehr effizienter und nachhaltiger wird. Die UCT wird für jede Verhandlungseinheit monatlich eine beratende Sitzung und einmal im Quartal eine gemeinsame Konsultationssitzung mit allen Gewerkschaften anbeueren, die für Tarifverhandlungen anerkannt sind. Anerkennung und Verfahrensvereinbarung zwischen der Universität Kapstadt (“UCT”) und der Democratised Transport Logistics and Allied Workers` Union (“DETAWU/the union”) Die Europäische Kommission begrüßt die gestern zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über Informationen über den elektronischen Güterverkehr. Die Verhandlungen finden jährlich statt, sofern nichts anderes vereinbart ist. . Jedem Mitglied des UCT-Personals steht es frei, zu wählen, ob es einer Gewerkschaft seiner Wahl beitreten möchte. Die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc erklärte: “Ich freue mich sehr, dass wir fünf Jahre ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat mit einem erfolgreichen Abschluss des Trilogs über die elektronische Güterverkehrsinformation würdigen konnten. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Digitalisierung, der zu einer höheren Effizienz des EU-Verkehrs führt, und ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung unseres “Vision Zero Paper”.” Mit der Verordnung wird ein harmonisiertes, berechenbares und vertrauenswürdiges Umfeld für Betreiber, die Waren befördern, und für die zuständigen Behörden eine elektronische Kommunikation schaffen.